EILMELDUNG: Scholz – Schärfere Corona-Kontaktbeschränkungen ab 28.12. U.a. werden Clubs und Diskos geschlossen.
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Radio RSN Schlager
Bundeskanzler Scholz hat seine erste Konferenz allein mit den Ministerpräsidenten der Länder hinter sich gebracht – und zusammen mit den Länderchefs neue Corona-Beschränkungen beschlossen.
Wegen der Omikron-Variante des Coronavirus erwarten Bund und Länder eine massive fünfte Welle, sagte Scholz nach der Videokonferenz mit seinen Länderkollegen. Mit strengen Regeln soll verhindert werden, dass es noch schlimmer wird, wie bei der aktuellen vierten Welle.
Die Neuerungen im Einzelnen:
Erstmals soll es Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene im privaten Umfeld geben: Ab dem 28. Dezember sollen sich dann nur noch maximal zehn Menschen treffen können. Kinder im Alter unter 15 Jahren sind ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an dem Treffen teilnimmt, sollen die schärferen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten. Für diese sind dann Treffen auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.
Für die bevorstehenden Weihnachtstage geben Bund und Länder nur eine Empfehlung ab, keine Vorschrift: Sie rufen die Bürgerinnen und Bürger auf, die Zahl der Kontakte bei den Feiern im Familienkreis „eigenverantwortlich zu begrenzen“. An Silvester sollen dann schon die neuen Kontaktbeschränkungen in Kraft sein. „Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten“, heißt es in der Vorlage.
Bund und Länder rufen alle Betreiber kritischer Infrastrukturen auf, einen Notfallplan zu erarbeiten – für den Fall, dass viele Beschäftigte sich zeitgleich mit Omikron infizieren und ausfallen. Als Beispiele für diese kritische Infrastruktur nennt die Vorlage „Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Telekommunikation, Strom- und Wasserversorgung sowie die entsprechende Logistik„.
Spiele der Fußball-Bundesliga werden wieder zu Geisterspielen. Und auch andere Großveranstaltungen sollen wieder ganz ohne Zuschauer stattfinden. Dies soll ab 28. Dezember für alle überregionalen Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen gelten. Clubs und Diskotheken sollen spätestens ab diesem Tag geschlossen werden, alle Tanzveranstaltungen sind dann verboten.
Hier soll die bestehende 2G-Regelung weiter gelten: Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung wie etwa Kinos, Theater und Gaststätten sowie zum Einzelhandel erhalten nur Geimpfte und Genesene (2G). Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G-Plus). Diese Vorschrift gilt nicht bei Lebensmittelgeschäften.
Geschrieben von: Manuel
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