Auch bei Geimpften und Genesenen lässt der Schutz irgendwann nach und sie können sich und andere wieder anstecken. Deshalb gilt in vielen Bereichen als Vorsichtsmaßnahme in Zukunft 2G plus.
Wer auf einen Weihnachtsmarkt will – sofern er überhaupt noch stattfindet – muss geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Außerdem gilt eine Maskenpflicht. In Theater, Oper, Kino und Konzert gilt dasselbe.
In Bars, Clubs und Discos müssen Geimpfte und Genesene einen gültigen Test mitbringen – hier gelten auch keine Ausnahmen für Schüler unter 18.
Bei Volksfesten, Stadtführungen sowie Informations-, Betriebs-, Vereins- oder Sportveranstaltungen reicht es nicht, geimpft oder genesen zu sein – auch hier ist ein Test in Zukunft obligatorisch.
Wer eine Massage oder Nagelpflege in Anspruch nehmen möchte, muss sich künftig ebenfalls an die 2G-plus-Regel halten. Ausnahme: Friseure dürfen Ungeimpften mit einem PCR-Test die Haare schneiden.
In Bordellen gilt ab sofort auch 2G plus.
Wo müssen Ungeimpfte mit weiteren Einschränkungen rechnen?
In der bisherigen Alarmstufe gilt für Ungeimpfte: Sie sind von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Außerdem dürfen sie sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen.
In Alarmstufe II kommen weitere Einschränkungen dazu: In Stadt- und Landkreisen, die über einer 7-Tage-Inzidenz von 500 liegen, dürfen Ungeimpfte von 21.00 Uhr abends bis 05.00 Uhr morgens nicht mehr ohne triftigen Grund auf die Straße. Für sie gilt eine nächtliche Ausgangssperre.
Ausnahmen gelten für den Weg zur Arbeit, Besuche von Ehe- oder Lebenspartnern, Teilnahme an Versammlungen und Sport im Freien, aber nicht in Sportanlagen.
Einkaufen gehen wird für nicht Geimpfte ebenfalls stark eingeschränkt. In Corona-Hotspots dürfen künftig nur noch Geimpfte und Genesene in Geschäfte und auf Märkte – die Regel gilt aber nicht für die Grundversorgung zum Beispiel mit Lebensmitteln.
Wer in Baden-Württemberg Reisen und woanders übernachten möchte, muss künftig nachweisen, dass sie oder er geimpft oder genesen ist – es gilt also die 2G-Regel. Eine Ausnahme gilt für Menschen, die dienstlich unterwegs sind: Hier gilt weiter 3G, es reicht ein aktueller Test. Die Regel für Hotels und Pensionen gilt auch schon in der Alarmstufe I.
Welche Regeln gelten in Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg?
Wer U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse nutzen will, muss einen 3G-Nachweis dabeihaben. Mitfahren kann nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Das gilt aber nicht nur in Baden-Württemberg, sondern deutschlandweit. Schülerinnen und Schüler und Kinder unter sechs Jahren sind von der 3G-Pflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln ausgenommen.
Welche Corona-Regeln gelten in den Fußballstadien in Baden-Württemberg?
Volle Stadien wird es erst einmal nicht mehr geben. Die Besucherzahlen bei Großveranstaltungen werden wieder beschränkt. Die Vereine dürfen nur die Hälfte ihrer Kapazität nutzen. Die Obergrenze liegt bei 25.000 Zuschauer. Auch hier gilt, dass Geimpfte und Genesene zusätzlich einen Test brauchen – also 2G plus.
Für Ungeimpfte gelten in BW schon mit Alarmstufe I größere Einschränkungen
Wer nicht geimpft ist, wird in Baden-Württemberg seit Mittwoch, den 17. November 2021, aus dem öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Denn seit diesem Zeitpunkt gilt die Alarmstufe und damit landesweit 2G für bestimmte Bereiche.
Im Klartext heißt das: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen zum Beispiel ins Restaurant, in Museen, Kino, Schwimmbad oder zu den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Außerdem dürfen sie sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt.
Beitrags-Kommentare (0)