Impfpflicht im Gesundheitswesen – ab wann gekündigt wird
Bis Mitte März muss das Personal in der Gesundheitsbranche nachweisen, dass es gegen Corona geimpft oder davon genesen ist. Das Gesetz tritt am 15. März in Kraft. Es gilt dann für alle Gesundheitsberufe und Beschäftigte, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen. Sie müssen dann ihrem Arbeitgeber einen Nachweis vorgelegt haben, dass sie entweder geimpft oder genesen sind. Droht die Kündigung? Wer keinen Nachweis hat, dem droht die Kündigung - […]
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