Bis Mitte März muss das Personal in der Gesundheitsbranche nachweisen, dass es gegen Corona geimpft oder davon genesen ist.
Das Gesetz tritt am 15. März in Kraft. Es gilt dann für alle Gesundheitsberufe und Beschäftigte, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen. Sie müssen dann ihrem Arbeitgeber einen Nachweis vorgelegt haben, dass sie entweder geimpft oder genesen sind.
Droht die Kündigung?
Wer keinen Nachweis hat, dem droht die Kündigung – zwar nicht sofort, aber als letztes Mittel. Das steht in einem Informationsblatt des Deutschen Hausärzteverbandes. Demnach ist auch damit zu rechnen, dass das Gesundheitsamt Beschäftigten ohne 2G-Nachweis den Zutritt zu ihren Arztpraxen, in denen sie arbeiten, verbietet. Ähnliche Regeln dürften auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens kommen, in denen die Impfpflicht gilt.
Schutz für Pflegebedürftige
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll vor allem Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion schützen
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